Mitglied werden

Der SuS Lünern wurde 1919 gegründet und gehört zu den kleineren Vereinen im Kreis Unna und des Fußballverbandes Unna Hamm.

Wir fördern den Jugendfußball und setzen uns vor allem für die Betreuung und Integration der Kinder und Jugendlichen ein. Neben den sozialen Aspekten ist es uns wichtig, dass unsere talentierten Junioren leistungsorientiert gefördert werden. Wir fördern das Vereinsleben mit mannschaftsübergreifenden Aktivitäten. Alle sollen sich bei uns wohlfühlen!

In unserem Vereinsheim, der „Steinbude“, am Ostfeldweg sind wir zu Hause. Wir freuen uns immer über neue Mitglieder!

Anmelden der Mitgliedschaft

Anmeldungen sind grundsätzlich an

SuS Lünern 1919 e.V.
Ostfeldweg 32
59427 Unna

zu senden.

Mitgliedsantrag zum Download  

 

Beendigung der Mitgliedschaft

Der Austritt kann zum Ende eines Kalenderquartals (31.03.; 30.06.; 30.09.; 31.12.) unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Wochen erklärt werden. Im Todesfall endet die Mitgliedschaft unmittelbar. Die Abmeldung hat schriftlich und per Einwurf-Einschreiben an die offizielle Postanschrift des Vereins zu erfolgen

SuS Lünern 1919 e.V.
Senioren/Junioren
Ostfeldweg 32
59427 Unna

Für aktive Spieler sind folgende Hinweise unbedingt zu beachten: Besonderheiten gibt es insbesondere bei Mitgliedern (Jugendliche und Senioren), die am aktiven Spielbetrieb teilnehmen und einen Vereinswechsel anstreben. Bezüglich der Vereinsmitgliedschaft gelten zwar auch die Satzungsbestimmungen – hinzu kommen allerdings noch bestimmte Wechselbestimmungen, die vom jeweiligen Fachverband vorgegeben sind. In diesen Fällen empfiehlt sich eine intensive Auseinandersetzung mit den nachstehenden Wechselbestimmungen.

Die Wechselbestimmungen im FLVW (Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen) erfordern eine form- und fristgerechte Abmeldung vom alten Verein, meist per DFBnet. Wechsel sind zur Wechselperiode I (Sommer) oder II (Winter) möglich. Eine Spielberechtigung für Pflichtspiele erfolgt oft erst nach Wartefristen (bei fehlender Zustimmung), außer bei Jugendspielern oder nach langer Inaktivität. 

Hier sind die wichtigsten Details:
  • Zuständigkeit: Für Umschreibungen ist die Passabteilung des Westdeutschen Fußballverbandes (WDFV) in Duisburg zuständig.
  • Abmeldung: Eine offizielle Abmeldung ist zwingend. Bei Junioren sind die Fristen zu beachten, um Sperren zu vermeiden.
  • Wartefristen: Ohne Zustimmung des alten Vereins (und Nicht-Nutzung von Pflichtspielen) kann eine Wartefrist von bis zu 6 Monaten für Pflichtspiele anfallen.
  • Wechselperiode I (Sommer): Das Antragsfenster ist entscheidend, um sofortige Spielberechtigung zu erhalten.
  • Ausnahmen: Bei Umzug (mit Nachweis) oder wenn das letzte Spiel über 6 Monate zurückliegt, entfällt die Wartefrist.
  • Junioren: Bambinis können im Sommer ohne Zustimmung wechseln. Wechsel während der Saison können zu dreimonatigen Sperren führen.
  • Entschädigung: Bei Vereinswechseln können Ausbildungsentschädigungen anfallen, besonders wenn der Spieler 17–21 Jahre alt ist und lange beim alten Verein ausgebildet wurde. 
Es ist ratsam, den neuen Verein zu kontaktieren, da dieser die Abmeldung über das DFBnet durchführt.